AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Mediaform Etiketten GmbH, Olfen

1. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

2. Auftragserteilung/Preise

2.1 Für alle Lieferungen aufgrund aller gegenwärtigen und künftigen Verträge gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos ausführen.
2.2 Änderungen der vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder sonstige zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.3 Für alle Verträge gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2.4 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Jeder Auftrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Lieferung/Versand/Gefahrübergang

3.1 Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ab einem Nettowarenwert von mehr als 250,- EUR liefern wir frei bzw. frei deutsche Grenze. Auf Wunsch versichern wir die Ware zu Lasten des Kunden.
3.2 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware das Werk verlässt. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tag der Bereitstellung über.
3.3 Die Vereinbarung über die Liefermenge schließt ein, dass der Kunde die Lieferung und Berechnung einer Minder- oder Mehrmenge bis zu 10% hinzunehmen hat. Bei mehrfarbigen Arbeiten, geringen Auflagen oder Sondermaterialien kann sich dieser Satz bis auf 20% erhöhen.
3.4 Können wir nicht fristgerecht liefern, so hat uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde keine Ersatzansprüche geltend machen oder die Annahme verweigern. Nach Ablauf der Frist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
3.5 Ohne besondere Vereinbarung werden der Beförderungsweg und das Beförderungsmittel nach unserem Ermessen gewählt. Es besteht jedoch keine Gewähr für den kostengünstigsten Versand.

4. Zahlung

4.1 Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Unsere Rechnungen gelten als ausgeglichen, wenn der Gegenwert unseren Konten gutgeschrieben ist. Wechsel nehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber in Zahlung. Diskont und Einzugskosten sind vom Kunden sofort nach Aufgabe zu erstatten.
4.2 Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, vom Tag der Fälligkeit an ohne Mahnung Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Unser Recht, Schadensersatz wegen Verzuges geltend zu machen, bleibt unberührt.
4.3 Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Kunden zustehender Zahlungsansprüche, gleich aus welchem Rechtsverhältnis. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für den jeweiligen Forderungssaldo.
5.2 Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten und ohne dass unser Eigentum hierdurch untergeht. Verarbeitet oder verbindet der Kunde unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert der Gesamtsache. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
5.3 Zum Weiterverkauf und zur Be- und Verarbeitung ist der Kunde nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt.
5.4 Sämtliche dem Kunden aus der Verwendung der Vorbehaltssache entstehenden Forderungen tritt er mit allen Nebenrechten hiermit sicherungshalber im Voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen veräußert, erfasst die Abtretung nur den unserem Miteigentumsanteil entsprechenden Erlösanteil.
5.5 Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Die Einziehung erfolgt treuhänderisch für uns. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Einziehung einzustellen, uns die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen und uns die Auskünfte zu erteilen, sowie die Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber den Abnehmern unseres Kunden erforderlich sind.
5.6 Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Er hat den zugreifenden Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen. Die Kosten dieser Intervention gegen den Dritten trägt der Kunde.
5.7 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die vorgenannten Sicherheiten in Höhe des überschießenden Betrages nach unserer Wahl freizugeben. Reichen die genannten Sicherheiten zu einer entsprechenden Abdeckung unserer Forderung nicht aus, so ist der Kunde auf unser Verlangen jederzeit verpflichtet, uns zusätzliche Sicherheiten bis zur vollen Höhe der offenen Forderungen zu stellen.
5.8 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu versichern und auf Verlangen den Abschluss dieser Versicherung nachzuweisen. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dieser Versicherung schon jetzt an uns ab.

6. Mängelrüge/Gewährleistung

6.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang auf etwaige Mängel bzw. das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zu untersuchen. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden.
6.2 Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs sowie durch sonstige Verkehrsträger hat der Kunde bei Transportschäden die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.
6.3 Ist die form- und fristgerecht geltend gemachte Mängelrüge berechtigt, so können wir nach unserer Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche dem Kunden Ersatz liefern, sofern eine Einigung über eine Minderung nicht zustande kommt. Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder wird sie bis zum Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist nicht ausgeführt, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Keine Mängel sind geringfügige Abweichungen der Farbe sowie Abweichungen in der Ausführung, welche nicht in unserer Auftragsbestätigung gesondert bestätigt wurden.
6.4 Wir übernehmen ausschließlich die Haftung für die von uns gelieferten Waren. Folgeschäden an Produkten des Kunden sind von der Haftung ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Verarbeitung die Qualität zu prüfen.
6.5 Das Rügerecht erlischt in jedem Fall 6 Monate nach Lieferung der Ware.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1 Urheber- und Vervielfältigungsrechte an unseren Herstellungsunterlagen verbleiben uneingeschränkt bei uns, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7.2 Von uns hergestellte Druckwerkzeuge und Druckunterlagen werden nur anteilig berechnet und bleiben unser Eigentum. Nach der letzten Lieferung werden sie 3 Jahre aufbewahrt und dann ohne besondere Benachrichtigung vernichtet. Vom Kunden gestellte Druckwerkzeuge und Druckunterlagen werden unentgeltlich unter Ausschluss jeder Haftung so lange aufbewahrt, bis sie der Kunde zurückfordert, längstens jedoch 3 Jahre.
7.3 Korrekturabzüge hat der Kunde auf Fehler zu prüfen und, wenn er sie als fehlerfrei befunden hat, für ,,druckfrei und genehmigt” zu erklären. Für vom Kunden übersehene Fehler haften wir nicht. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.